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Platzordnung der Tennisabteilung

1.  Verantwortlich und weisungsberechtigt für den Spielbetrieb und alle sportlichen  

      Veranstaltungen ist der Abteilungsausschuß.

 

2.  Spielberechtigt ist jedes aktive Mitglied der Tennisabteilung.

 

3. Spielzeiten:

    a)    Hauptspielzeiten sind wochentags ab 17.00 Uhr

                Samstag, Sonn- und Feiertage      bis  14.00 Uhr

                Während der Hauptspielzeit sind nur aktive Mitglieder der Tennisabteilung

                spielberechtigt.

                Berufstätige Mitglieder sind an Wochentagen ab 17.00 Uhr bevorzugt spielberechtigt

                (hierbei muß mindestens einer der beiden Spieler berufstätig sein). Schüler und

                Studenten ab 16 Jahre gelten als Berufstätige. Für die Hauptspielzeit sind

                Platzreservierungen für 7 Tage im voraus möglich. Jedes Mitglied kann sich für 2

                Stunden je Woche in der Platzliste eintragen, jedoch nicht mehr als 1 Stunde proTag.

                Die Platzreservierung erlischt 10 Minuten nach Beginn der eingetragenen Stunde.

     b)   Freie Spielzeiten sind

                Sonn- und Feiertage ab 14.00 Uhr

                Zu diesen Spielzeiten ist eine Platzreservierung im voraus nicht möglich.

     c)    Nebenspielzeiten        

                Alle restlichen Zeiten gelten als Nebenspielzeit. Für diese Spielzeiten kann jedes 

                Mitglied zusätzliche Platzreservierungen im voraus vornehmen ( 3x pro Woche).

 

4.  Die allgemeine Spielzeit beträgt eine volle Stunde. Innerhalb der Spielzeit sind die Plätze

     von jedem Spieler zu pflegen.

 

5.  Die Tennisplätze dürfen nur mit Tenniskleidung und in Tennisschuhen betreten werden.

 

6.   Gastspieler:

      Außerhalb der Hauptspielzeit können aktive Mitglieder auch mit Gästen spielen. Eine

      Gästespielstunde kostet 6.- €. Die Gästespielstunde wird dem Abteilungsmitglied am      

      Jahresende abgebucht. Vor Spielbeginn ist der Gast in die Platzliste einzutragen.

      Eine Platzreservierung ist nur für die Nebenspielzeit möglich. Die Abteilung behält sich

      eine Begrenzung der Spielstunden je Gast vor.

      Passive Mitglieder können nur mit einem aktiven Mitglied spielen und benötigen dazu

      eine Gästekarte.

 

7.   Trainerstunden können nur außerhalb der Hauptspielzeiten vereinbart werden. In den

      ersten Wochen nach Spielbeginn kann der Abteilungsausschuß Trainerstunden auch in

      den Hauptspielzeiten zulassen (Mannschaftstraining ).

 

8.   Spieler und Gäste haften für ihr Eigentum selbst. Die Tennisabteilung übernimmt für

      Unfälle keinerlei Haftung.

 

9.   Alle Mitglieder der Tennisabteilung sind durch den SSV-Anhausen sportversichert;

      Unfälle sind unverzüglich an den Vorsitzenden des SSV-Anhausen zu melden.    

 

10.   Spielerausweise: Der Ausweis muss vor Spielbeginn gesteckt werden.

Passive Mitglieder müssen eine Gastkarte stecken und sich zusätzlich mit Vor- und Nachname in die Gästeliste eintragen. Wer mit einem Gast spielt, muss seinen Ausweis zusammen mit einer Gastkarte stecken und den Gast wie bisher mit Vor- und Nachname in die Gästeliste eintragen. Neu-Mitglieder, die ihren persönlichen Ausweis noch nicht erhalten haben, nehmen vorübergehend einen Ausweis „Neu-Mitglied“ aus dem Stecksystem. Die Ausweise für Gäste und Neu-Mitglieder können zum Stecken während der Spielzeit aus dem Stecksystem entnommen werden.

Der Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Verlust oder Beschädigung des Ausweises muss dies der Tennisabteilung unverzüglich gemeldet werden. Ein Ersatzausweis kostet 3,- EUR. Der Ausweis ist Eigentum der Tennisabteilung des SSV Anhausen e.V. und muss beim Austritt aus der Abteilung zurückgegeben werden.

          

Stand 17.3.2010      

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